SVH wird sportlich wieder aktiv
Inzwischen gibt es die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 21. Juli 2020 (siehe unten). Seitdem darf beim Ausüben des Segelsports im Freien das Abstandsgebot von 1,5 m unterschritten werden. Siehe Links zu BSV und Senat.
Siehe auch das Hygiene- und Nutzungskonzept des BSV und die Genehmigung des Senats.
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