Jugendsegelschein


Der Jugendsegelschein ist der Segelschein für Mädchen und Jungen ab sieben Jahren.

Offiziell ist er der “Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jugendsegelscheininhaber ausgeschrieben sind.”

Zulassungsvoraussetzungen für den Jugendsegelschein

  • Vollendung des siebten Lebensjahres und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser

Gültigkeitsdauer: Der Jugendsegelschein wird mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres ungültig.

Die theoretische Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Es müssen ausreichende Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

  • Behandlung der Segel
  • Knoten
  • Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
  • Kenntnisse der Verkehrsvorschriften des örtlichen Reviers inklusive Ausweichregeln
  • Grundkenntnisse der Wettfahrtregeln Segeln beziehungsweise des Verhaltens gegenüber Fahrzeugen in einer Regatta
  • Kenntnis der vom Verein oder von der Schule festgelegten Segelordnung
  • Kenntnis der 10 goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur

Die praktische Prüfung ist auf einem geeigneten Segelboot bei ausreichenden Windverhältnissen im Jugendsegelrevier abzuhalten. Die theoretischen Kenntnisse sind bei verschiedenen Manövern und Knoten vorzuführen.

Die Prüfung zum Jugendsegelschein wird durch die dreiköpfige Prüfungskommission der SVH nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jugendsegelscheinvorschrift abgenommen.