Inzwischen gibt es die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 21. Juli 2020 (siehe unten). Seitdem darf beim Ausüben des Segelsports im Freien das Abstandsgebot von 1,5 m unterschritten werden. Siehe Links zu BSV und Senat.
Siehe auch das Hygiene- und Nutzungskonzept des BSV und die Genehmigung des Senats.
Bleibt weiterhin gelassen und entspannt! Haltet Abstand! Nur allein, zu zweit oder mit der Familie zum Arbeiten am Boot oder zum Segeln auf das Gelände kommen.
Der Vorstand der SVH
Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie
Es sei auf das am 27. März im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz hingewiesen:
Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie.
In Artikel 2, §5 stehen die Anpassungen zum Vereinsrecht.
Links zum Berliner Segler-Verband und Senat
Für weitere Informationen siehe Aktuelles sowie Senat beschließt Änderung der Infektionsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung.